Noris-System-Tipp eG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Noris-System-Tipp eG

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Teilnahmebedingungen

Um die Sicherheit und Transparenz für alle Mitspieler zu gewährleisten, ist es notwendig klare Mitspielbedingungen zu schaffen. Die Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis der Mitspieler untereinander, das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Spielgemeinschaften zur Noris-System-Tipp eG Soweit die nachfolgenden Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von einer Teilnahme ausgeschlossen. Spielberechtigt s ind Personen, Firmen und Vereine, die ihren Wohn- Firmen- oder Vereinssitz und ihre Kontoverbindung im Inland haben. Die Noris-System-Tipp eG hat es sich neben anderen zum Ziel gesetzt, Vereine, Vereinigungen oder Sozialeinrichtungen immateriell oder materiell zu unterstützen. Dies gilt jedoch nicht für Vereine, Vereinigungen oder Einrichtungen, deren Gesinnung oder Zweck rassistisch, sexistisch oder sittenwidrig ist. Die Noris-System-Tipp eG vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Mitspielern einer Spielgemeinschaft, die untereinander eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen (nachfolgend Spielgemeinschaft genannt). Die Noris- System-Tipp eG erbringt darüber hinaus die im Folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Mitspielern der Spielgemeinschaft sowie der Spielgemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675 BGB. Für das Mitspiel und die Leistungen der Noris-System-Tipp eG sind allein die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgebend.

1. Mitspiel
Die Noris-System-Tipp eG übersendet dem Mitspieler sein persönliches Antragsformular mit den Teilnahmebedingungen. Mit dem Antragsformular beantragt der Mitspieler die Aufnahme in eine/mehrere Spielgemeinschaft(en) mit einem oderer mehreren Spielanteilen und die Entstehung vertraglicher Beziehungen zwischen ihm und der Noris-System-Tipp eG entsprechend den Teilnahmebedingungen. Der Mitspieler macht der Noris-System-Tipp eG ein Angebot auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Aufnahme in eine/mehrere dieser Spielgemeinschaften (Angebot). Der Mitspieler erteilt hierzu der Noris-System-Tipp eG Vollmacht wie im einzelnen in Nr. 7 der Teilnahmebedingungen beschrieben. Die Verträge zwischen den Mitspielern untereinander und den Mitspielern und der Noris-System-Tipp eG kommen dann zustande, wenn die Noris-System-Tipp eG dem Mitspieler eine schriftliche Annahme seines Angebots zusendet (Teilnahmebestätigung). Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht, es sei denn, bei Einsatzzahlung durch Abbuchung scheitert die Durchführung des Abbuchungsauftrages aus Gründen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat. Die Noris-System-Tipp eG bestätigt monatlich den Mitspielern: • Die Spielgemeinschaft oder -gemeinschaften, an denen der Mitspieler beteiligt ist, mit den jeweils eingesetzten Lottozahlen und Gesamtanteilen. • Die Anzahl der Spielanteile, die je Spielgemeinschaft vom Mitspieler eingesetzt werden, • und die Spielscheinnummern der von den jeweiligen Spielgemeinschaften eingesetzten Lotto-Spielquittungen. Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden vier bzw. fünf amtlichen Ausspielungen des Deutschen Lottoblocks beim Lotto am Samstag und/oder Lotto am Mittwoch. Die Teilnahmeerklärung, Abbuchung und Einzahlungsschluss, für das Mitspiel ist jeweils der 15. des Vormonats vor der ersten Lottoausspielung des Teilnahmemonats. Die Noris-System-Tipp eG beteiligt den Mitspieler, wenn sein Guthaben am Tag des Einzahlungsschlusses (bank- oder postgiromäßige Eingangsbestätigung liegt der Noris-System-Tipp eG vor) für ein Mitspiel ausreicht oder ein Abbuchungsauftrag vorliegt. Restguthaben werden binnen 30 Tagen ausgezahlt. Die Spielsysteme für Privatkunden, BGB-Gesellschaften und Vereine sind im jeweils aktuellen Spielplan niedergelegt.

2. Gespielte Systemreihen
Die Noris-System-Tipp eG entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die von ihr, namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers/Spielgemeinschaft, dass bestimmte Systemreihen eingesetzt werden oder der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht.

3. Anteile und Gebühren
Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Spielgemeinschaft. Der Preis eines Anteils pro Wochenausspielung regelt der jeweils aktuelle Spielplan. Der Anteilspreis enthält den Lottoeinsatz und die Scheingebühren (Einsatzbetrag eines Anteils). Im Anteilspreis ist ebenfalls eine Service-Gebühr (inklusive Porto) enthalten. Die sich pro Spielgemeinschaft ergebenden Anteile werden auf ganze Anteile nach oben gerundet. Auf dieser Basis wird abgerechnet. Die Anteile an einer Spielgemeinschaft stehen fest und berechnen sich wie folgt: Der Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft (Lottoeinsatz, Spielscheingebühren und ggf. Spiel77) wird durch den Einsatzbetrag eines Anteils geteilt. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Mitspieler vergeben werden können, ist die Noris-System-Tipp eG berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Für sie gelten dann ebenfalls die Teilnahmebedingungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. Der Mitspieler kann seine Teilnahme hinsichtlich gespielter Anteile/Spielgemeinschaften ändern. Änderungen sind gebührenfrei. Sie müssen spätestens bis zum Einzahlungsschluss bei der Noris-System-Tipp eG vorliegen.

4. Einsatzzahlungen
Einsatzzahlungen des Mitspielers werden dem Mitspielkonto des Mitspielers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwandt. Abgerechnete Gewinnanteile werden für die zuletzt schriftlich mitgeteilten Anteile und Teilnahmen an Spielgemeinschaften monatlich ausgezahlt.

5. Gewinnabrechnung
Die angefallenen Gewinne sind zu 100 % an die Mitspieler zu verteilen. Nach jedem Monat erhält der Mitspieler von der Noris-System-Tipp eG eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Mitspielers und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Dabei wird der letzte Wettbewerb des Lotto am Samstag und des Lotto am Mittwoch einen Monat später abgerechnet. Bei Beendigung des Mitspiels erfolgt sofort eine komplette Abrechnung und Auszahlung des Guthabens innerhalb von zehn Tagen mit schuldbefreiender Wirkung für die Noris-System-Tipp eG Der Gesamtgewinn eines Monats wird an die Mitspieler gemäß ihren Anteilen an den Spielgemeinschaften verteilt. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Abrechnungen schriftliche Einwendungen erhoben werden. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das Datum des Poststempels des Schreibens, mit dem Widerspruch erhoben wird, maßgebend. Die Noris-System-Tipp eG weist den Mitspieler auf jeder Gewinnabrechnung darauf hin, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, soweit nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch erhoben wird. Die Noris-System-Tipp eG verwaltet die von den Spielteilnehmern angefallenen Guthaben und Gewinne treuhänderisch. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Sollten Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der EURTageswert (Veräußerungspreis) der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben.

6. Dauer des Mitspiels
Die erstmalige Teilnahme am Mitspiel beträgt drei Monate, und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wird. Möchte ein Mitspieler seine Teilnahme zu einem bestimmten Monat beenden, so hat er dies der Noris-System-Tipp eG bis zum 18. des Vormonats mitzuteilen, ansonsten gilt die Kündigung erst für den darauffolgenden Monat.

7. Vertretung/Vollmacht
Die Noris-System-Tipp eG wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Mitspielers Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Spielgemeinschaft sowie den Spielvertrag für den Spieler/die Spielgemeinschaften in dessen/deren Namen mit den Lottogesellschaften des Deutschen Lottoblocks über deren Annahmestellen abzuschließen und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen den Spielgemeinschaften und der Noris-System-Tipp eG abzuschließen. Die Noris- System-Tipp eG ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen Handlungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, berechtigt. Von den Bestimmungen des § 181 BGB wird die Noris-System-Tipp eG befreit. Sie ist dagegen nicht berechtigt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen einer Gesellschaft des Deutschen Lottoblocks und dem Spieler/Spielgemeinschaft.

8. Auszahlung der Gewinne
Die Lotto-Spielquittungen, die Eigentum der Spielgemeinschaften werden, nimmt die Noris- System-Tipp eG entgegen und verwahrt sie für diese. Die Noris-System-Tipp eG ist verpflichtet, die Spielquittungen für die Dauer von sechs Monaten aufzubewahren. Nach Erreichung des Gesellschaftszwecks (Mitspiel) wird die Gesellschaft nach jedem Monat aufgelöst, und es werden neue Gesellschaften gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und - soweit diese keine Regelungen treffen - nach dem BGB. Die Noris-System-Tipp eG macht die Gewinne für die Spielgemeinschaft gegenüber den Lottogesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt, den Lottogesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. Die Noris-System-Tipp eG nimmt die Gewinne für die Spielgemeinschaft entgegen und führt diese ihrem Konto zu. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt direkt durch die Noris-System-Tipp eG an die Mitspieler gemäß dem erteilten Auftrag. Die Noris-System-Tipp eG ist darüber hinaus berechtigt, etwaige noch nicht an die Noris-System- Tipp eG geleistete Anteilspreise für das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Mitspieler angegebene Konto oder, falls ein solches Konto nicht bekannt ist, durch Übersendung eines Schecks an die vom Mitspieler angegebene Adresse. Bei nicht zustellbaren Gewinnen erlischt der Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn er nicht 3 Monate nach Absendung der Gewinnabrechnung durch die Noris-System-Tipp eG an die vom Mitspieler angegebene Adresse schriftlich geltend gemacht wurde. Jeder Mitspieler einer Spielgemeinschaft wird zudem ermächtigt, in Gemeinschaft mit der Noris- System-Tipp eG Gewinne seiner Spielgemeinschaft gegenüber den Lottogesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an die Noris-System-Tipp eG zu verlangen. Schließlich ist die Noris-System-Tipp eG berechtigt, einen Vertreter zu benennen, der die Spielgemeinschaft im Rahmen von Fernseh-, Lotto-Shows im Gewinnfall vertritt. Der Mitspieler erklärt sich damit einverstanden, dass als Vertreter ein Dritter benannt werden kann, der nicht Mitspieler der Spielgemeinschaft sein muss. Die Befugnis zur Geltendmachung von Gewinnen gemäß den übrigen Bestimmungen der Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiervon nicht berührt.

9. Haftung
Die Noris-System-Tipp eG steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. Die Noris- System-Tipp eG haftet für alle Schäden, die sie selbst, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sofern eine wesentliche Pflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt, verletzt wurde. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in Fällen einer schuldhaften Verletzung sonstiger Verpflichtungen haftet die Noris-System-Tipp eG bis zur Höhe der Versicherungsdeckungssumme. Die Haftung ist auf unmittelbare Schäden begrenzt. Die Noris-System-Tipp eG haftet demnach nicht für aus den schadensstiftenden Ereignissen entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Noris- System-Tipp eG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Noris-System-Tipp eG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt. Die Haftung für Schäden, die bei der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung oder der Länderverwaltung durch die Noris-System-Tipp eG, oder deren beauftragten Stellen erfolgen, wird ausgeschlossen. Ebenso Schäden, die schuldhaft vor Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums verursacht werden (§ 309 Nr. 7b, BGB). Nach Abspeicherung der Daten auf dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des Speichermediums in der Zentrale haftet die Noris-System-Tipp eG den Spielteilnehmern nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen von technischen Einrichtungen derer sich die Noris-System-Tipp eG zum Be- oder Verarbeiten der Daten bedient, haftet die Noris-System-Tipp eG nicht. Es wird ebenfalls eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden die durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den von der Haftung ausgeschlossenen Fällen, werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche der Spielteilnehmer sind ausgeschlossen.

10. Spielgeheimnis/Datenschutz
Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. Die Noris-System-Tipp eG sichert allen Mitspielern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Spielgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Der Mitspieler nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten unter Wahrung des BDSchG über EDV gespeichert werden.

11. Allgemeine Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Gültigkeit Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mitspieler Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Diese AGB gelten ab dem 01.02.2004. Mögliche Änderungen werden mit dem jeweiligen Datum der Aktualisierung ausgewiesen.