Allgemeine Geschäftsbedingungen
Noris-System-Tipp eG
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Teilnahmebedingungen
Um die Sicherheit und Transparenz für alle
Mitspieler zu gewährleisten, ist es notwendig klare Mitspielbedingungen
zu schaffen. Die Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis der
Mitspieler untereinander, das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie
der Spielgemeinschaften zur Noris-System-Tipp eG Soweit die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die
Bestimmungen des BGB. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend
von einer Teilnahme ausgeschlossen. Spielberechtigt s ind Personen, Firmen
und Vereine, die ihren Wohn- Firmen- oder Vereinssitz und ihre Kontoverbindung
im Inland haben. Die Noris-System-Tipp eG hat es sich neben anderen zum
Ziel gesetzt, Vereine, Vereinigungen oder Sozialeinrichtungen immateriell
oder materiell zu unterstützen. Dies gilt jedoch nicht für
Vereine, Vereinigungen oder Einrichtungen, deren Gesinnung oder Zweck
rassistisch, sexistisch oder sittenwidrig ist. Die Noris-System-Tipp
eG vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen
zwischen den einzelnen Mitspielern einer Spielgemeinschaft, die untereinander
eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen (nachfolgend
Spielgemeinschaft genannt). Die Noris- System-Tipp eG erbringt darüber
hinaus die im Folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber
den einzelnen Mitspielern der Spielgemeinschaft sowie der Spielgemeinschaft
insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. § 675
BGB. Für das Mitspiel und die Leistungen der Noris-System-Tipp eG
sind allein die nachfolgenden Teilnahmebedingungen maßgebend.
1. Mitspiel
Die Noris-System-Tipp eG übersendet dem Mitspieler sein persönliches
Antragsformular mit den Teilnahmebedingungen. Mit dem Antragsformular beantragt
der Mitspieler die Aufnahme in eine/mehrere Spielgemeinschaft(en) mit einem
oderer mehreren Spielanteilen und die Entstehung vertraglicher Beziehungen
zwischen ihm und der Noris-System-Tipp eG entsprechend den Teilnahmebedingungen.
Der Mitspieler macht der Noris-System-Tipp eG ein Angebot auf Abschluss eines
Gesellschaftsvertrages zur Aufnahme in eine/mehrere dieser Spielgemeinschaften
(Angebot). Der Mitspieler erteilt hierzu der Noris-System-Tipp eG Vollmacht
wie im einzelnen in Nr. 7 der Teilnahmebedingungen beschrieben. Die Verträge
zwischen den Mitspielern untereinander und den Mitspielern und der Noris-System-Tipp
eG kommen dann zustande, wenn die Noris-System-Tipp eG dem Mitspieler eine
schriftliche Annahme seines Angebots zusendet (Teilnahmebestätigung).
Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch
auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am
Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht, es sei denn, bei Einsatzzahlung
durch Abbuchung scheitert die Durchführung des Abbuchungsauftrages aus
Gründen, die der Spielteilnehmer zu vertreten hat. Die Noris-System-Tipp
eG bestätigt monatlich den Mitspielern: • Die Spielgemeinschaft
oder -gemeinschaften, an denen der Mitspieler beteiligt ist, mit den jeweils
eingesetzten Lottozahlen und Gesamtanteilen. • Die Anzahl der Spielanteile,
die je Spielgemeinschaft vom Mitspieler eingesetzt werden, • und die
Spielscheinnummern der von den jeweiligen Spielgemeinschaften eingesetzten
Lotto-Spielquittungen. Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat
fallenden vier bzw. fünf amtlichen Ausspielungen des Deutschen Lottoblocks
beim Lotto am Samstag und/oder Lotto am Mittwoch. Die Teilnahmeerklärung,
Abbuchung und Einzahlungsschluss, für das Mitspiel ist jeweils der 15.
des Vormonats vor der ersten Lottoausspielung des Teilnahmemonats. Die Noris-System-Tipp
eG beteiligt den Mitspieler, wenn sein Guthaben am Tag des Einzahlungsschlusses
(bank- oder postgiromäßige Eingangsbestätigung liegt der Noris-System-Tipp
eG vor) für ein Mitspiel ausreicht oder ein Abbuchungsauftrag vorliegt.
Restguthaben werden binnen 30 Tagen ausgezahlt. Die Spielsysteme für Privatkunden,
BGB-Gesellschaften und Vereine sind im jeweils aktuellen Spielplan niedergelegt.
2. Gespielte Systemreihen
Die Noris-System-Tipp eG entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen),
die von ihr, namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen
sind. Ein Anspruch eines einzelnen Mitspielers/Spielgemeinschaft, dass bestimmte
Systemreihen eingesetzt werden oder der Mitspieler einer bestimmten Spielgemeinschaft
angehört, besteht nicht.
3. Anteile und Gebühren
Das Mitspiel erfolgt in unteilbaren Anteilen an einer Spielgemeinschaft. Der
Preis eines Anteils pro Wochenausspielung regelt der jeweils aktuelle Spielplan.
Der Anteilspreis enthält den Lottoeinsatz und die Scheingebühren
(Einsatzbetrag eines Anteils). Im Anteilspreis ist ebenfalls eine Service-Gebühr
(inklusive Porto) enthalten. Die sich pro Spielgemeinschaft ergebenden Anteile
werden auf ganze Anteile nach oben gerundet. Auf dieser Basis wird abgerechnet.
Die Anteile an einer Spielgemeinschaft stehen fest und berechnen sich wie
folgt: Der Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft (Lottoeinsatz, Spielscheingebühren
und ggf. Spiel77) wird durch den Einsatzbetrag eines Anteils geteilt. Für
den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Mitspieler vergeben
werden können, ist die Noris-System-Tipp eG berechtigt, sich selbst
an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz der Spielgemeinschaft
zu gewährleisten. Für sie gelten dann ebenfalls die Teilnahmebedingungen
sowie die gesetzlichen Vorschriften. Der Mitspieler kann seine Teilnahme
hinsichtlich gespielter Anteile/Spielgemeinschaften ändern. Änderungen
sind gebührenfrei. Sie müssen spätestens bis zum Einzahlungsschluss
bei der Noris-System-Tipp eG vorliegen.
4. Einsatzzahlungen
Einsatzzahlungen des Mitspielers werden dem Mitspielkonto des Mitspielers gutgeschrieben
und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwandt. Abgerechnete
Gewinnanteile werden für die zuletzt schriftlich mitgeteilten Anteile
und Teilnahmen an Spielgemeinschaften monatlich ausgezahlt.
5. Gewinnabrechnung
Die angefallenen Gewinne sind zu 100 % an die Mitspieler zu verteilen. Nach
jedem Monat erhält der Mitspieler von der Noris-System-Tipp eG eine
Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge
und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaften des Mitspielers
und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Dabei wird der
letzte Wettbewerb des Lotto am Samstag und des Lotto am Mittwoch einen Monat
später abgerechnet. Bei Beendigung des Mitspiels erfolgt sofort eine
komplette Abrechnung und Auszahlung des Guthabens innerhalb von zehn Tagen
mit schuldbefreiender Wirkung für die Noris-System-Tipp eG Der Gesamtgewinn
eines Monats wird an die Mitspieler gemäß ihren Anteilen an den
Spielgemeinschaften verteilt. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt,
wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Abrechnungen schriftliche
Einwendungen erhoben werden. Für den Nachweis der Fristwahrung ist das
Datum des Poststempels des Schreibens, mit dem Widerspruch erhoben wird,
maßgebend. Die Noris-System-Tipp eG weist den Mitspieler auf jeder
Gewinnabrechnung darauf hin, dass die Abrechnung als anerkannt gilt, soweit
nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich Widerspruch erhoben wird.
Die Noris-System-Tipp eG verwaltet die von den Spielteilnehmern angefallenen
Guthaben und Gewinne treuhänderisch. Eine Verzinsung erfolgt nicht.
Sollten Gewinne in Sachpreisen erzielt werden, so wird der EURTageswert (Veräußerungspreis)
der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben.
6. Dauer des Mitspiels
Die erstmalige Teilnahme am Mitspiel beträgt drei Monate, und verlängert
sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht gekündigt wird. Möchte
ein Mitspieler seine Teilnahme zu einem bestimmten Monat beenden, so hat er
dies der Noris-System-Tipp eG bis zum 18. des Vormonats mitzuteilen, ansonsten
gilt die Kündigung erst für den darauffolgenden Monat.
7. Vertretung/Vollmacht
Die Noris-System-Tipp eG wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Mitspielers
Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Spielgemeinschaft sowie
den Spielvertrag für den Spieler/die Spielgemeinschaften in dessen/deren
Namen mit den Lottogesellschaften des Deutschen Lottoblocks über deren
Annahmestellen abzuschließen und einen Geschäftsbesorgungsvertrag
zwischen den Spielgemeinschaften und der Noris-System-Tipp eG abzuschließen.
Die Noris- System-Tipp eG ist zur Vornahme aller rechtsgeschäftlichen
Handlungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, berechtigt. Von den Bestimmungen
des § 181 BGB wird die Noris-System-Tipp eG befreit. Sie ist dagegen nicht
berechtigt, im eigenen Namen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft
zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen
Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen. Der Spielvertrag entsteht
unmittelbar zwischen einer Gesellschaft des Deutschen Lottoblocks und dem Spieler/Spielgemeinschaft.
8. Auszahlung der
Gewinne
Die Lotto-Spielquittungen, die Eigentum der Spielgemeinschaften werden, nimmt
die Noris- System-Tipp eG entgegen und verwahrt sie für diese. Die Noris-System-Tipp
eG ist verpflichtet, die Spielquittungen für die Dauer von sechs Monaten
aufzubewahren. Nach Erreichung des Gesellschaftszwecks (Mitspiel) wird die
Gesellschaft nach jedem Monat aufgelöst, und es werden neue Gesellschaften
gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch bestimmt sich nach den hier
niedergelegten Teilnahmebedingungen und - soweit diese keine Regelungen treffen
- nach dem BGB. Die Noris-System-Tipp eG macht die Gewinne für die Spielgemeinschaft
gegenüber den Lottogesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist sie berechtigt,
den Lottogesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle
erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu
treffen. Die Noris-System-Tipp eG nimmt die Gewinne für die Spielgemeinschaft
entgegen und führt diese ihrem Konto zu. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt
direkt durch die Noris-System-Tipp eG an die Mitspieler gemäß dem
erteilten Auftrag. Die Noris-System-Tipp eG ist darüber hinaus berechtigt,
etwaige noch nicht an die Noris-System- Tipp eG geleistete Anteilspreise für
das Mitspiel mit Gewinnen des jeweiligen Mitspielers zu verrechnen. Die Auszahlung
erfolgt per Überweisung auf das vom Mitspieler angegebene Konto oder,
falls ein solches Konto nicht bekannt ist, durch Übersendung eines Schecks
an die vom Mitspieler angegebene Adresse. Bei nicht zustellbaren Gewinnen erlischt
der Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn er nicht 3 Monate nach Absendung der
Gewinnabrechnung durch die Noris-System-Tipp eG an die vom Mitspieler angegebene
Adresse schriftlich geltend gemacht wurde. Jeder Mitspieler einer Spielgemeinschaft
wird zudem ermächtigt, in Gemeinschaft mit der Noris- System-Tipp eG Gewinne
seiner Spielgemeinschaft gegenüber den Lottogesellschaften geltend zu
machen und die Auszahlung dieser Gewinne an die Noris-System-Tipp eG zu verlangen.
Schließlich ist die Noris-System-Tipp eG berechtigt, einen Vertreter
zu benennen, der die Spielgemeinschaft im Rahmen von Fernseh-, Lotto-Shows
im Gewinnfall vertritt. Der Mitspieler erklärt sich damit einverstanden,
dass als Vertreter ein Dritter benannt werden kann, der nicht Mitspieler der
Spielgemeinschaft sein muss. Die Befugnis zur Geltendmachung von Gewinnen gemäß den übrigen
Bestimmungen der Ziffer 8 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird
hiervon nicht berührt.
9. Haftung
Die Noris-System-Tipp eG steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den
Mitspielern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes
ein. Die Noris- System-Tipp eG haftet für alle Schäden, die sie selbst,
ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat, sofern eine wesentliche Pflicht, die sich
aus der Natur des Vertrages ergibt, verletzt wurde. In Fällen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie in Fällen
einer schuldhaften Verletzung sonstiger Verpflichtungen haftet die Noris-System-Tipp
eG bis zur Höhe der Versicherungsdeckungssumme. Die Haftung ist auf unmittelbare
Schäden begrenzt. Die Noris-System-Tipp eG haftet demnach nicht für
aus den schadensstiftenden Ereignissen entstehende mittelbare bzw. Folgeschäden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der
Noris- System-Tipp eG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie
für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Noris-System-Tipp eG oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt
unberührt. Die Haftung für Schäden, die bei der Weiterleitung
der Daten zur Zentrale der Staatlichen Lotterieverwaltung oder der Länderverwaltung
durch die Noris-System-Tipp eG, oder deren beauftragten Stellen erfolgen, wird
ausgeschlossen. Ebenso Schäden, die schuldhaft vor Abspeicherung der Daten
auf dem sicheren Speichermedium oder physischem Verschluss des sicheren Speichermediums
verursacht werden (§ 309 Nr. 7b, BGB). Nach Abspeicherung der Daten auf
dem sicheren Speichermedium und dem digitalen oder physischen Verschluss des
Speichermediums in der Zentrale haftet die Noris-System-Tipp eG den Spielteilnehmern
nur für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder von ihren
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden. In Fällen von unverschuldeten Fehlfunktionen und Störungen
von technischen Einrichtungen derer sich die Noris-System-Tipp eG zum Be- oder
Verarbeiten der Daten bedient, haftet die Noris-System-Tipp eG nicht. Es wird
ebenfalls eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare
Handlungen dritter Personen entstanden sind. Dies gilt auch für Schäden
die durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht
zu vertreten hat, hervorgerufen werden. In den von der Haftung ausgeschlossenen
Fällen, werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag
erstattet. Weitergehende Ansprüche der Spielteilnehmer sind ausgeschlossen.
10. Spielgeheimnis/Datenschutz
Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Mitspieler unterliegen
dem Spielgeheimnis. Die Noris-System-Tipp eG sichert allen Mitspielern zu,
dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe
von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Mitspieler an einer Spielgemeinschaft
nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Der Mitspieler
nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten unter Wahrung des BDSchG über
EDV gespeichert werden.
11. Allgemeine Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame
zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Gültigkeit Für sämtliche
Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Mitspieler Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens,
ist Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Diese AGB gelten
ab dem 01.02.2004. Mögliche Änderungen werden mit dem jeweiligen
Datum der Aktualisierung ausgewiesen.